- Ausgeschlossen von der Förderung ist die dauerhafte Förderung einer Institution ohne konkreten Projektbezug.
- Ausgeschlossen sind Vorhaben, die sich in ihren Zielen und Ansätzen von unseren bisherigen Projekten nur unwesentlich unterscheiden. Bitte werfen Sie daher vor der Antrags- bzw. Anfragenstellung einen Blick auf unsere bisherigen Projekte und kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie diesbezüglich unsere Einschätzung zu Ihrer Projektidee benötigen.
- Projekte, die wir bereits einmal abgelehnt haben, können nicht erneut eingereicht werden, es sei denn, wir haben Sie in der Ablehnung ausdrücklich dazu aufgefordert.
- Nicht förderungsberechtigt sind ferner Druckkostenzuschüsse, Reisekostenstipendien sowie Tagungs-, Veranstaltungs- oder Konferenzförderung soweit die Stiftung nicht selber als (Ko-) Veranstalter oder Initiator auftritt.
- Ebenso von der Förderung ausgeschlossen ist eine Defizitfinanzierung abgeschlossener Projekte.